Renteninformation – mit wie viel Rente kann ein Akademiker rechnen?

Seit 2002 versendet die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig eine Renteninformation. Adressaten sind Versicherte ab dem 27. Lebensjahr mit mindestens fünf Jahren Beitragszeit. Der Versand erfolgt jährlich. Die Renteninformation ist nicht mit dem Rentenbescheid zu verwechseln. Den gibt es erst am Ende des Berufslebens mit der Mitteilung der tatsächlichen Rentenhöhe.
Renteninformation – eine Rechnung mit Unbekannten

Ebenfalls nicht bekannt: die weitere persönliche Einkommensentwicklung, die Sozialversicherungspflicht und die Erwerbstätigkeit – eine Rechnung gleich mit mehreren Unbekannten. Im Wesentlichen wird bei der Renteninformation der Status quo zugrunde gelegt und in die Zukunft projiziert. Die Informationen sind vor diesem Hintergrund zu sehen und zu werten.
Zusätzlich zur Renteninformation: Versicherungsverlauf

Renteninformation – die wichtigsten Angaben im Überblick
Im Folgenden gehen wir Schritt für Schritt die in der Renteninformation enthaltenen Angaben durch: Hierfür teile ich meine aktuellste Renteninformation für das Jahr 2021. Auf diese Renteninformation gehen wir im folgenden Blog-Beitrag näher ein.
Start der Regelaltersrente
Die erste wichtige Info steht direkt am Beginn: der Start der Regelaltersrente mit genauem Datum. Die Angabe erfolgt auf Basis der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung. Sie liegt derzeit bei ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Offiziell gehe ich also mit 67 Jahren in Rente (ich versuche alles, um das zu vermeiden). Abschließend finden Sie in der Renteninformation eine Hochrechnung über den Betrag Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Diese Berechnungen sind das Spannendste an diesem Papier. Anhand dieser Werte sollten Sie besser abschätzen, ob und inwieweit ein persönlicher Bedarf einer zusätzlichen Altersvorsorge besteht.Was die Deutsche Rentenversicherung nur verdeckt mitteilt
Was die Deutsche Rentenversicherung nur bedingt anspricht: die tatsächliche spätere Rente kann durch Änderungen in den persönlichen Verhältnissen und rentenrechtliche Änderungen von den Angaben abweichen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuerzahlungen sind bei der Rentenangabe nicht berücksichtigt – es handelt sich um ‚Bruttorenten‘. Hier wird es spannend, denn dies bedeutet, dass Sie von Ihrer Bruttorente bis zu 30 Prozent abziehen müssen, um realistische Zahlen zu erhalten. Auch hier arbeite ich wieder mit einem Beispiel. Meine Renteninformation zeigt eine Bruttorente von 1.254,72 €. Einen kleinen Hinweis auf weitere Abzüge enthält der erste Absatz der Renteninformation. Wörtlich heißt es dort: „Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.“ Das Wort „gegebenenfalls“ können Sie streichen, falls Sie nach 1973 geboren sind. Dann müssen Sie Ihre Rente zu 100 Prozent versteuern. Weiterhin zahlen Sie noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Insgesamt können so Abzüge von bis zu 30 Prozent zusammenkommen. Heißt von den 1.254,72 € brutto bleiben mir ca. 878,30 € netto übrig. Meine berechnete Rente ist also bei weitem nicht so üppig, wie es mir die Deutsche Rentenversicherung verkaufen möchteDie gerade gezeigte Berechnung fehlt übrigens komplett in den Papieren. Bei der durchschnittlichen Rentenerhöhung weiter unten, rechnet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung aber fleissig die Rente hoch. Im Hochrechnen ist die Deutsche Rentenversicherung super, im Abziehen eher mäßig. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
In einem Kasten auf der rechten Seite sind drei wichtige Rentenbeträge angegeben: die Rente bei voller Erwerbsminderung, der aktuelle Rentenanspruch und der hochgerechnete Rentenanspruch.
Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Renteninformation gibt den aktuellen Anspruch an, wenn jetzt Erwerbsunfähigkeit eintreten würde. Die gezeigte Rente ist stets deutlich niedriger als das aktuelle Gehalt – gerade für Akademiker ein Anlass, zusätzlich vorzusorgen, spätestens wenn sie das Studium beendet haben, z.B. mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Derzeit erworbene Rentenansprüche
Diese Angabe zeigt die Rente, die sich aufgrund der bisher geleisteten Beiträge ergeben würde, wenn keine weiteren Beitragszahlungen erfolgen würden – zum Beispiel wegen Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder Wechsel in die Selbständigkeit.Hochgerechneter Rentenanspruch
Die dritte Angabe nennt die Rentenhöhe, wenn weiter wie bisher Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden und sich auch sonst an den Rahmenbedingungen für die Rente nichts ändert.Zwei Szenarien für die Rentenanpassung
In den ‚Kasten‘-Angaben sind mögliche künftige Rentenanpassungen nicht berücksichtigt. Um hier ein Abschätzung zu ermöglichen, rechnet die Renteninformation zwei Szenarien durch: eine durchschnittliche jährliche Anpassung von 1 Prozent und von 2 Prozent. Die daraus resultierenden Rentenansprüche sind deutlich höher als zuvor, falls die Rente in Zukunft um eins oder zwei Prozentpunkte steigt. Die durchschnittliche Rentenerhöhungen der letzten 60 Jahren sind aber tief unter 2 Prozent. Tatsächlich lagen die jährlichen Rentenanpassungen im Zeitraum 2000 bis 2021 in Westdeutschland in einer Bandbreite von 0,0 Prozent bis 4,3 Prozent, in Ostdeutschland von 0,0 Prozent bis 6,0 Prozent. Hier rechnet also die Deutsche Rentenversicherung zu optimistisch. Weiterhin ist zu beachten, dass durch Inflation auch ein schleichender Wertverlust eintritt.Entgelt- bzw. Rentenpunkte
Die Entgelt- bzw. Rentenpunkte sind eine maßgebliche Größe für die Rentenberechnung. Das gilt auch für evtl. Rentenpunkte Studium. Auf der Rückseite der Renteninformation wird erläutert, wie die Entgeltpunkte berechnet werden. [Einschub] Rentenpunkte Studium – einige wichtige Infos zur Studienberücksichtigung bei der Rente Beim Thema ‚Rentenpunkte Studium‘ gilt Folgendes: für Schul- und Studienzeiten werden ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als (unbewertete) Anrechnungszeit anerkannt, auch wenn während dieser Zeiten keine Beiträge gezahlt worden sind. Diese Anrechnungszeit wird bei der sogenannten großen Wartezeit für die Rente von 35 Jahren bzw. 45 Jahren berücksichtigt. Ein erfolgreicher Abschluss ist für die Anrechnung nicht zwingend vorgeschrieben. Eine weitere wichtige Frage: gibt es für Hochschulbesuch auch Rentenpunkte? Studium-Zeiten bewirken nur dann Rentenpunkte, wenn in dieser Zeit auch Rentenbeiträge gezahlt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn zur Finanzierung des Studiums ein Minijob ausgeübt wird und nicht von der Option Gebrauch gemacht wird, keine Rentenbeiträge zu zahlen. Bis zum 45. Lebensjahr besteht außerdem die Möglichkeit, freiwillig für länger als acht Jahre dauernde Schul- und Studienzeiten Beitragsnachzahlungen zu beantragen und zu leisten. Auch das kann sich positiv beim Thema ‚Rentenpunkte Studium‘ auf spätere Rentenzahlungen auszahlen. Allerdings sollte gegengerechnet wären, ob eine private Altersvorsorge nicht renditestärker wirkt.Stand des Rentenkontos – inkl. Rentenpunkte Studium
In einem weiteren Kasten wird der aktuelle Stand des persönlichen Rentenkontos angegeben. Es werden die bisher geleisteten eigenen Beiträge genannt, die des Arbeitgebers und ggf. solche von öffentlichen Kassen. Die sich daraus ergebenden angesammelten Entgeltpunkte – inkl. möglicher Rentenpunkte Studium – sind ebenfalls aufgeführt.Unverzichtbar – Rentenlücke schließen durch private Vorsorge!

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