Verlustvortrag Student

Verlustvortrag Studentenstyle – wie du nach Jahren deine Lorbeeren erntest

Möchtest du deine erste Steuererklärung nach Studium einreichen, könnten viele Hindernisse deinen Weg kreuzen. Als ich mich im Studium entschied eine Steuererklärung einzureichen, war der Hintergrund, dass ich von vielen auf den „Verlustvortrag als Student“ aufmerksam gemacht wurde.

Hier würde ich im Studium Steuererklärungen einreichen und sobald ich mich im Berufseinstieg befinde, davon profitieren. Denn ich könne tausende von Euros (Steuern) sparen!

Und wer spart nicht gern Steuern? So machte ich mich im vorletzten Semester auf die Reise, um herauszufinden, was ich denn alles tun musste, um von diesen Herren namens Verlustvortrag Gebrauch zu machen.

Doch der Weg zur ersten Steuererklärung war steinig und mühselig. Ich brauchte lange um zu recherchieren, wo ich überhaupt starten sollte, was ich alles benötigte und ob ich dies überhaupt alleine schaffen würde.

Letztendlich konnte ich es alleine schaffen, war aber immer wieder kurz davor abzubrechen, um doch einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein einzuschalten. Aber auch ich habe es geschafft, ohne fremde Hilfe und unabhängig meine Steuererklärungen mit dem Verlustvortrag als Student einzureichen. Das Gleiche wünsche ich dir!

Ziel dieses Blog-Beitrages ist es, dich abzuholen, wie zunächst das Abführen der Einkommenssteuer in deinem ersten Job funktioniert. Dieses Wissen brauchst du, wenn ich danach auf den Sinn und Zweck von Steuererklärungen eingehe. Anschließend zeige ich dir, wie ich Verlustvorträge als Student in Steuererklärungen bespielt habe und im Berufseinstieg davon profitiert habe.

Wie führen Akademiker die Einkommenssteuer ab?

 

Angestellte Akademiker sind verpflichtet, Einkommenssteuer abzuführen. Der Staat war so nett und hat dieses System für dich automatisiert. Dies bedeutet, du gibst in deinem ersten Job nach dem Studium der Personalabteilung deines Unternehmens deine aktuellen Steuerinformationen. Der Rest geht wie von selbst.

Zu den Informationen gehört auch deine Steuerklasse. Anhand dieser Information und deinem Bruttoeinkommen kalkuliert die Personalabteilung deine jährliche Steuerlast. Diese wird anschließend auf einen Monat heruntergebrochen, von deinem monatlichen Bruttogehalt abgezogen und an die zuständige Finanzbehörde übermittelt.

Voilà, du hast gerade erfahren, wie du Einkommenssteuer zahlst!

Ich vergleiche die Zahlung meiner Einkommenssteuer gern mit der Stromzahlung. Anhand der Größe meiner Wohnung schätzt mein Energieversorger (Strom) meinen jährlichen Stromverbrauch und berechnet dafür einen monatlichen Abschlag.

Diesen zahle ich ein Jahr lang. Am Ende des Abrechnungszeitraumes erhalte ich eine Jahresabrechnung gemäß meinem tatsächlichen Stromverbrauchs. Deine örtliche Finanzbehörde tut nichts anderes, sobald du deinen ersten Job nach Studium hast. Sie schätzt anhand deiner Steuerdaten deine Steuerlast und bittet zur Kasse.

Wenn du für deinen Stromvertrag monatliche Abschläge leistest, prüft der Stromanbieter am Ende des Jahres deinen Verbrauch und informiert dich. Wie sehr freue ich mich immer über eine Rückzahlung oder darüber, dass ich zumindest nicht nachzahlen muss. Bei der Steuererklärung ist der Prozess ähnlich.

Deine Jahresabrechnung für die Steuer führst du anhand der Steuererklärung durch. Die Basis bildet immer deine Jahreslohnsteuerbescheinigung. Diese erhältst du nach dem abgelaufenen Jahr automatisch von deinem Arbeitgeber.

Der einzige Unterschied zwischen der Prüfung deines Stromverbrauches und der Prüfung deiner Steuerlast? Die Prüfung, wie viel Strom du verbraucht hast, nimmt dein örtliches Stromunternehmen vor. Dein Stromzähler gibt eindeutig Auskunft, wie viel Strom du verbraucht hast. Die Differenz zwischen den Kosten des tatsächlich verbrauchten Stroms und der geleisteten Abschläge ist die Rück- oder Nachzahlung.

Für deine Steuerlast gibt es keinen eindeutigen „Zähler“. So können manche Kosten, die anfallen, damit du deinen Job machen kannst, deine Steuerlast mindern. Diese Ausgaben sind nicht für alle Arbeitnehmenden gleich. Darum kennt die zuständige Finanzbehörde deine Ausgaben nicht.

Finanzbehörden unterscheiden nicht zwischen Studierenden, Angestellten und Selbständigen

Mach den Test: Hol dir ein Blatt Papier und einen Stift: Notiere alles, was du aufwenden musst, damit das Studium geklappt hat: Bücher, Studiengebühren, Laptops usw.

Dazu kommen aber auch Kosten für den Fahrweg zur Hochschule und zu den abendlichen Lerngruppen, für den Umzug in die Studienstadt, für die Instrumente zum Arbeiten und zu guter Letzt die monatliche DSL-Gebühr.

Diese Kosten könntest du in deiner Steuererklärung angeben, denn sie werden unter Umständen als Werbungskosten von der Steuerlast, die du im Jahr gezahlt hast, abgezogen. Das ist jetzt sehr vereinfacht ausgedrückt, beschreibt aber das grundsätzliche Prinzip. Werbungskosten sind für den Verlustvortrag als Student sehr wichtig für uns.

Der Umfang der absetzbaren Ausgaben richtet sich nach §§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und 6b, sowie 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4f und Abs. 2 EStG. (Falls jemand fragt).

Werbungskosten sind gemäß § 9 EStG wie folgt definiert:

„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie gewachsen sind.“

Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, um deinen Job auszuführen. Dein Job war jahrelang dein Studium. Da unterscheidet die Finanzbehörde nicht. Zu möglichen Werbungskosten gehören Aufwendungen für Bewerbungen genauso wie die Fahrt zur Hochschule.

Du kannst alles absetzen, was nicht bereits von Hochschule, Arbeitgeber oder anderen Institutionen steuerfrei ersetzt wurde. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber 1.000 € pauschal pro Person (Paragraf §9a Abs. 1 Satz 1.a). Im Studium kommt ein Akademiker leicht über diese Grenze. Deine Aufgabe sollte es sogar sein, Kosten zu finden, die dich über diese Grenze bringen. Dies solltest du sogar mehrere Jahre hintereinander schaffen, um den Verlustvortrag als Student auszuschöpfen und im Berufseinstieg vor Freude zu lachen.

Warum deine erste Steuererklärung nach dem Studium ein Hit wird

Da Studierende zum Teil hohe Ausgaben für ihr Studium haben, andererseits meist kein Einkommen generieren – und darum keine Einkommensteuer zahlen, haben sie viele Vorteile. Die Werbungskosten werden über Jahre gespeichert.

Sobald du anfängst zu arbeiten, kannst du die Werbungskosten der letzten Jahre als Verlustvortrag geltend machen. Doch was versteht man genau unter diesem Bergriff? Dies bedeutet, du trägst die Verluste vor und verrechnest diese mit den im Jahr fälligen Steuern. Klasse, oder?

Es ist sogar vorteilhaft, wenn du im Studium eine Steuererklärung einreichst, obwohl du keine Kohle verdienst. Gemäß § 169 Abs. 2 Nr 2 AO beträgt der Zeitraum, für den du rückwirkend eine Steuererklärung abgeben kannst, grundsätzlich vier Jahre. Du kannst somit im Jahr 2022 die Steuererklärungen für 2021, 2020, 2019 und 2018 einreichen. Der Verlust wird von Jahr zu Jahr vorgetragen.

Viele Studierende haben mehrere tausende von Euro Werbungskosten im Jahr, besonders dann, wenn sie viele Tätigkeiten außerhalb der Hochschule hatten, z. B. Praktika und Auslandssemester. Auch ich hatte viele Projekte im Studium, die in meiner Steuererklärung eingeschlagen sind, wie eine Bombe:

Sachen, die ich steuerlich absetzen konnte:

  • Praktika
  • Ehrenamtliche Hilfe z.B. für Studenteninitiativen
  • Nebenjobs, wie Tutor, Animateur etc.

Weitere Ideen zum Absetzen:

  • Fahrten zur Hochschule und zu Lerngruppenmeetings
  • Arbeitsmittel, Literatur, Werkzeuge, Instrumente
  • Ausgaben zur Ausübung von Werkstudententätigkeiten, Praktika
  • Auslandssemester, Praktika

Wenn du weitere Inspiration benötigst: In einem weiteren Blog-Beitrag habe ich bereits niedergeschrieben, was du alles, außer Studiengebühren absetzen kannst.

Als Nächstes wirft die Finanzbehörde alle Werbungskosten in einen großen Topf. Jedes Mal, wenn du steuerpflichtiges Einkommen erzielst, wird der Topf mit diesem Einkommen gegengerechnet.

Wird diese Summe mit dem steuerpflichtigen Einkommen nach dem Studium verrechnet, kann es sein, dass ein Akademiker in den ersten Berufsjahren überhaupt keine Einkommensteuer zahlen muss. Hier lohnt der Verlustvortrag als Student am meisten.

Und Hand aufs Herz: Gerade vom ersten Jahresbruttogehalt habe ich jeden Cent benötigt.

Du darfst im Berufseinstieg:

  • deine Wohnung einrichten
  • ggf. ein Auto anschaffen
  • Neues Equipment fürs Home-Office besorgen
  • dir einen schönen Urlaub gönnen, weit abseits von billigen Hostels

Jeder gesparte Steuer-Euro hilft hierbei.

 

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Finanzbehörden möchten nicht, dass du im Studium Steuererklärungen abgibst

Sollte dein Studium also weniger als vier Jahre zurückliegen, darfst du unter Umständen für diese Zeit rückwirkend Steuererklärungen einreichen. Wenn du noch studierst oder kurz vor dem Abschluss stehst, hast du vielleicht sogar den Jackpot geknackt. Denn der Verlustvortrag als Student kann dir im Berufseinstieg tausende von gesparten Euros bringen.

Wenn Akademiker Steuererklärungen einreichen, prüft der zuständige Sachbearbeiter die angesetzten Werbungskosten anhand geltender Gesetze und kann einzelne Posten streichen.

Jedoch muss die Finanzbehörde jede Berufsgruppe gleich behandeln, seien es Studierende, Angestellte, Selbständige oder Arbeitssuchende. Da für alle Berufsgruppen die gleichen Gesetze gelten, hast du gute Chancen, dass deine hohen Aufwendungen für das Studium mit deinen ersten Gehältern gegengerechnet werden und so deine Steuerlast niedrig gehalten wird.

Ziel eines jedes Sachbearbeiters beim Finanzamt könnte es sein, auch mal nein zu deinen Werbungskosten zu sagen, damit deine Steuerlast nicht zu niedrig wird. Aber das ist ok, du machst ja in deiner Steuererklärungen Vorschläge.

Aufwendungen können lediglich in der Zweitausbildung als Werbungskosten angesetzt werden

Ob du deine Studiengebühren steuerlich absetzen kannst und hinzu noch weitere Aufwendungen als Werbungskosten ansetzen kannst, entscheidet die Art deiner Ausbildung. Der Verlustvortrag als Student greift nicht überall.

Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Erst- und Zeitausbildung bzw. Erst- und Zweitstudium. Im § 9 Abs. 6 EStG heißt es:

„Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat {…}.“

Doch was genau ist eine Erstausbildung?

„Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.“

Wichtig: Während deiner Erstausbildung werden diese Ausgaben nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt. Das Traurige hierbei ist, dass diese auf maximal 6.000 € gedeckelt sind und nicht in Folgejahre übertragen werden können. Das bedeutet, du darfst nicht zwischenspeichern, und deine Aufwendungen verpuffen mit Ablauf des Jahres.

Im Zweitstudium könntest du dieselben Kosten als Werbungskosten geltend machen, da diese als Fortbildungskosten berücksichtigt werden.

Beispiele zur Prüfung, ob du in einer Erst- oder Zweitausbildung bist und du einen Verlustvortrag als Student geltend machen kannst:

  1. Du absolvierst einen Bachelor- und ein Masterstudium in BWL. Dein Bachelor ist dein Erststudium, dein Master deine Zweiausbildung. Du kannst die Ausgaben für deinen Bachelor nicht als Werbungskosten absetzen, aber du darfst die Ausgaben für deinen Master als Werbungskosten ansetzen
  2. Du absolvierst ein Bachelorstudium in BWL und danach eines in Theologie. Beides gilt als Erststudium, da das zweite Studium nicht auf dem ersten aufbaut
  3. Du absolvierst eine kaufmännische Ausbildung, danach das Bachelor- und anschließend das Masterstudium in BWL. Jetzt ist die kaufmännische Ausbildung deine Erstausbildung und das gesamte Studium die Zweitausbildung. Super! Du kannst die Ausgaben für dein gesamtes Studium als Werbungskosten ansetzen!

Beispiel eines Verlustvortrages eines Studenten

Ich möchte dir Phillip Fertig vorstellen. Phillip ist 27 Jahre alt und hat vor einem Jahr sein Studium der Wirtschaftswissenschaften im Master abgeschlossen. Somit ist der Master sein Zweitstudium, denn vorher hat Phillip das Bachelorstudium absolviert. Nun kann er alle Ausgaben für sein Masterstudium als Werbungskosten ansetzen.

Er hat im ersten Jahr nach seinem Abschluss (2022) 61.800 € brutto verdient und für das ganze Jahr ca. 10.000 € Einkommensteuern an seine örtliche Finanzbehörde abgeführt. Phillip hat jahrelang im Studium Steuererklärungen eingereicht und immer an den Verlustvortrag als Student gedacht. Jetzt erntet er die Lorbeeren für seine Arbeit.

Er hat 8.878,60 € an Werbungskosten eingereicht und reduziert sein zu versteuerndes Einkommen von 61.800 € auf 52.921,40 €. Somit spart er tausende von Euros an Einkommensteuer.

Er reichte jedes Jahr eine Steuererklärung ein und die Finanzbehörde speicherte seine jährlichen Verluste. Im Jahr seines ersten großen Einkommens profitiert er davon. Hast du schon eine Steuererklärung eingereicht? Wenn nein, was hält dich davon ab? Hinterlasse gerne einen Kommentar.

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